BESCHRÄNKTE INTERNATIONALE CORUM-HERSTELLERGARANTIE
Für das angebotene Produkt besteht eine Herstellergarantie. Diese beschränkte internationale Garantie (nachstehend "die Garantie") wird vom Hersteller Montres CORUM Sarl in La Chaux-de-Fonds (Schweiz) gewährt. Der Umfang und die Beschränkungen dieser Garantie werden nachstehend beschrieben.
Garantiebestimmungen
Die nachstehende Garantie gilt ausschließlich für Produkte der Marke CORUM, die bei einem offiziellen CORUM-Händler gekauft wurden. Die Wartungs- und Reparaturarbeiten müssen einem offiziellen CORUM-Händler oder -Servicezentrum anvertraut werden. Die Liste der offiziellen Händler und Servicezentren lässt sich auf der Website www.corum-watches.com abrufen.
Die Garantie gilt nur, wenn der Garantieschein vollständig ausgefüllt, mit dem Datum versehen und vom offiziellen CORUM-Händler, bei dem Sie Ihre Uhr gekauft haben, gestempelt und unterschrieben ist. Im Garantiefall muss dieser Garantieschein zusammen mit der Uhr vorgelegt werden.
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, kann kein Garantieanspruch geltend gemacht werden.
Inhalt der Garantie
Ihre CORUM-Uhr wurde nach den höchsten Anforderungen der schweizerischen Uhrenindustrie strengsten Qualitätskontrollen unterzogen. Die Garantie schützt sie während zwei Jahren ab Kaufdatum zu den nachfolgenden Bedingungen gegen Herstellungsfehler.
Wird eine Uhr infolge eines von unseren technischen Abteilungen bestätigten Herstellungsfehlers als defekt anerkannt, wird sie nach Wahl von CORUM entweder kostenlos repariert oder ersetzt.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der internationalen CORUM-Garantie sind Schäden als Folge eines Unfalls, einer unsachgemäßen oder missbräuchlichen Verwendung oder Bedienung (z.B. Stöße, Kratzer, Schlag- und Druckspuren, extreme Temperaturen, starke Magnetfelder), der Verwendung von Batterien ohne Zulassung durch CORUM oder einer unerlaubten Veränderung oder Reparatur sowie die Folgen normaler Abnutzung und Alterung der Uhr, des Armbands und des Glases, der Verlust der Wasserdichtigkeit nach mehr als zwei Jahren ab Kaufdatum, sofern Ihre Uhr wasserdicht ist, und alle Schäden als Folge des Kontakts mit Wasser, sofern Ihre Uhr nicht wasserdicht ist.
Die Wasserdichtigkeit der CORUM-Uhren ist in der Gebrauchsanleitung immer angegeben. Diese Wasserdichtigkeit wird während zwei Jahren ab Kaufdatum garantiert, sofern das Glas, die Lünette, der Mittelteil und die Krone nicht beschädigt wurden. Es ist jedoch unerlässlich, die Wasserdichtigkeit Ihrer Uhr mindestens einmal jährlich und in jedem Fall vor intensivem Genrauch von einem offiziellen CORUM-Händler oder Servicezentrum prüfen zu lassen.
Bei Quarzuhren ist die Lebensdauer der Batterie von der Garantie ausgeschlossen.
Anwendbares Recht und weitergehende Ansprüche
Diese Garantie untersteht dem schweizerischen Recht.
Diese Garantie hat keine Auswirkungen auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem offiziellen CORUM-Händler, bei dem Sie Ihre Uhr gekauft haben, falls diese Ansprüche weiter gehen als Rechte, die Ihnen aufgrund der Garantie nach der auf diesen Kauf anwendbaren nationalen Gesetzgebung zustehen.
Jede andere ausdrückliche oder stillschweigene Garantie des Herstellers ist im Rahmen des anwendbaren Rechtes ausgeschlossen. Je nach Gesetzgebung in gewissen Staaten können andere zwingende Gesetzesbestimmungen anwendbar sein.
Hinweis:
Ihre gesetzlichen Rechte gegen die Mühlbacher GmbH bei Mängeln werden durch dieses Garantieversprechen nicht eingeschränkt und können von Ihnen unentgeltlich in Anspruch genommen werden. Etwaig bestehende gesetzliche Gewährleistungsrechte uns gegenüber bleiben von diesem Garantieversprechen also unberührt.